FAQs - Häufig gestellte Fragen

Aufgabenbereiche der Klassenelternsprecher a. d. Grundschule

1. Herstellung des Kontakts zur Lehrkraft

Abstimmen mit der Lehrkraft z. B.:

  • Was wird aus der Klassenkasse bezahlt
  • Vorgehensweise bei Problemen
  • Unterstützung bei Klassenausflügen
  • Teilnahme der Lehrkraft bei Elternstammtischen
  • Bastelvormittag(e) mit Eltern in der Klasse (z.B. vor Weihnachten)
  • Nikolaussäckchen bzw. Nikolausbesuch, Adventskranz für das Klassenzimmer oder auch Adventskalender


2. Herstellung des Kontakts zwischen den Eltern und dem Elternbeirat

  • durch Weitergabe der Informationen aus den Elternbeiratssitzungen. Diese Weitergabe sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen, dabei ist die Form der Weitergabe den Klassenelternsprecher überlassen (z. B. Stammtische, Emails oder Anschreiben an die Eltern)


3. Aufgaben der Elternsprecher in der Klasse

  • Erstellung einer privaten Adressen-, Email- und Telefonliste der Klasse für die Eltern
  • Elterninformationsbriefe (zu Veranstaltungen der Klasse, Themen der Elternstammtische, Ausfall der Lehrkraft)
  • Wichtig: Mitteilungen an Eltern sind vor dem Verteilen in der Schule der Schulleitung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
  • Elternstammtische organisieren
  • Spontane Gespräche
  • Gemeinsame Freizeitaktivitäten der Klasse organisieren (Spielplatz, Schwimmbad, Eislaufbahn, Schlitten fahren etc.)
  • Klassenfeste organisieren (Martinsfest: Athener Platz, Griechenplatz, Schmorellplatz), Nikolaus, Fasching, Klassenkasse

Es empfiehlt sich die Organisation der Klassenfeste auf den Elternstammtischen zu besprechen und dort eine Liste anzulegen, wer welche Getränke und Essen mitbringt.

  • ggf. Adventskranz, Nikolaussäckchen, Adventskalender besorgen
  • Klassenbeitrag bei schulischen Veranstaltungen (Schulfest) organisieren
  • Osterfrühstück, Adventsfrühstück
  • Jahresabschlussfeiern mit Klassenlehrer und Fachlehrer

Aus Erfahrung ist es empfehlenswert, bei gemeinsamen Aktivitäten der Klasse das Anschreiben an die Eltern mit einem "Rücklaufabschnitt zu versehen", um die Teilnehmerzahl der Schüler und Eltern zu erfassen, sowie Beiträge (Speisen u. Getränke, Sitzgelegenheiten...) und Mithilfe einplanen zu können.

Der Klassenelternsprecher hat kein Recht, über persönliche Angelegenheiten der Lehrer und Schüler informiert zu werden - es sei denn, dass eine Zustimmung der Betroffenen vorliegt!